Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können steuerlich begünstigt in eine Betriebsrente investieren. Das lohnt sich für beide Seiten.
Lebenslange Rente, oder die Auszahlung des angesparten Kapitals. Der Rechtsrahmen der betrieblichen Altersvorsorge lässt eine Vielzahl an Möglichkeiten zu, auf jede Eventualität reagieren zu können. Versicherer und Finanzdienstleister haben ein breites Angebot an Produkten entwickelt, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Ein individuelles Versorgungskonzept, im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, bietet Ihnen sehr lohnende Ansparmöglichkeiten.
Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Arbeitnehmers:
Um die drohende Versorgungslücke im Alter zu schließen ist die betriebliche Altersvorsorge ein idealer Baustein, den der Gesetzgeber großzügig fördert.
Ihr Vorteil einer Entgeltumwandlung: Weil die Beiträge aus dem Bruttolohn direkt in die betriebliche Altersvorsorge gezahlt werden, bleiben sie in der Ansparphase steuer- und abgabenfrei. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber mindestens 15% (gesetzlich vorgeschrieben) Zuschuss zur Entgeltumwandlung dazu, sofern Einsparungen der Lohnnebenkosten dadurch entstehen (betrifft die Durchführungswege Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds nach §3.63 EStG und §40b EStG). Im Rentenalter werden die Leistungen mit meist deutlich niedrigeren Steuersätzen versteuert und nur mit Beiträgen (nach Berücksichtigung vom Freibetrag) zur Kranken- und Pflegeversicherung belegt .
Die Philosophie: In Ihrer erwerbstätigen Zeit, der höheren Steuer- und Abgabenbelastung (also jetzt) Geld aus dem Bruttoeinkommen incl. Zuschuss vom Arbeitgeber legal am Staat vorbei leiten, es mit weiteren Erträgen und Zinsen in Zeiten der niedrigen Steuer- und Abgabenbelastung (im Rentenalter) zur Auszahlung zu bringen. Man spricht auch von einer so genannten „Systemrendite“.
Werden evtl. vermögenswirksame Leistungen und ggf. noch ein weiterer freiwilliger Arbeitgeberzuschuss in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt, so sind auch diese Einzahlungen in der Ansparphase steuer- und sozialabgabenfrei. In der Regel kann ein Arbeitnehmer seine Betriebsrente bei einem Arbeitgeberwechsel problemlos mitnehmen.
Betriebliche Altersvorsorge aus Sicht des Arbeitgebers:
Die betriebliche Altersvorsorge hat auch für Arbeitgeber viele Vorteile. Aus finanzieller Sicht sparen sie zunächst Lohnnebenkosten.
Sie können Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss freiwillige Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zahlen und damit Ihre Verhandlungsposition bei der Personalgewinnung deutlich verbessern.
Zudem können Sie die Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
Die betriebliche Altersvorsorge ist – gerade aktuell – ein ideales Instrument zur Mitarbeiterbindung, -Motivation und -Findung.
Sie zeigen soziale Verantwortung und stärken zugleich das Image Ihres Unternehmens.